Die Vorschrift des § 207 SGB IX verbietet – nach entsprechendem Verlangen des schwerbehinderten Menschen bzw. des einem solchen gleichgestellten behinderten Menschen – die Anordnung von Mehrarbeit. Mehrarbeit in diesem Sinne ist jede über werktäglich acht Stunden hinausgehende Arbeitszeit. Die Vorschrift des § 164 IV 1 Nr. 4 SGB IX räumt dem schwerbehinderten Arbeitnehmer einen einklagbaren Anspruch ein, nicht (mehr) zu Bereitschaftszeiten eingeteilt zu werden, wenn er diese wegen seiner Behinderung nicht ausüben kann.
BAG, Urteil vom 27.7.2021 – 9 AZR 448/20
Ein Zeugnis, das in tabellarischer Form eine Vielzahl von Bewertungskriterien gleichranging nebeneinander auflistet und nach Schulnoten bewertet, genügt nicht den Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis i. S. v. § 109 GewO. Die gebotene Individualisierung und Hervorhebung der für das Arbeitsverhältnis prägenden Merkmale lässt sich i. d. R. nur durch einen auf den einzelnen Arbeitnehmer bezogenen Fließtext erreichen.
BAG, Urteil vom 27.4.2021 – 9 AZR 262/20
Die ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) hat hohen Beweiswert. Der Arbeitgeber muss gute Gründe haben, warum er sie anzweifelt. Ein solcher Grund kann darin liegen, wenn die AU-Bescheinigung zeitlich genau die restliche Kündigungsfrist abdeckt - so nun das BAG.
BAG 08.09.2021, Aktenzeichen 5 AZR 149/21
BAG: Sachgrundlose Befristung bei Vorbeschäftigung unzulässig
Änderung der Rechtsprechung
Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und der Arbeitgeberin bereits acht Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis von etwa eineinhalb Jahren Dauer bestanden hatte, das eine vergleichbare Arbeitsaufgabe zum Gegenstand hatte. Das hat das Bundesarbeitsgericht unter Korrektur seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden
Urteil vom 23.01.2019, Az.:7 AZR 733/16
Nach Deutschland in einen Privathaushalt entsandte ausländische Betreuungskräfte haben, soweit nicht der Anwendungsbereich der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche eröffnet ist, Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht nur für Vollarbeit, sondern auch für Bereitschaftsdienst.
BAG, Urt. v. 24.6.2021 – 5 AZR 505/20
Die Vereinbarung, dem Arbeitgeber nach Ausscheiden für eine bestimmte Zeit keine Konkurrenz zu machen, ist nur befristet und gegen eine Entschädigung wirksam. Erhält der frühere Mitarbeiter die vereinbarte Zahlung nicht, kann er von der Vereinbarung zurücktreten. Damit entfällt auch der Zahlungsanspruch in Zukunft
(BAG 31.01.2018, Aktenzeichen 10 AZR 392/17)
Für Zeiträume, in denen Arbeitnehmer aufgrund konjunktureller „Kurzarbeit Null" keine Arbeitspflicht haben, ist der jährliche Urlaubsanspruch anteilig zu kürzen.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.3.2021 – 6 Sa 824/20
Für die Wirksamkeit einer Befristung kommt es auf die Umstände im Zeitpunkt des Vertragsschlusses an. Danach eintretende Änderungen haben grds. keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der vereinbarten Befristung. Werden jedoch Änderungen des Arbeitsvertrages vereinbart, unterliegt diese Änderungsvereinbarung der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Befristung. Dann ist entscheidend, ob beim Abschluss des Änderungsvertrages ein Sachgrund für die Befristung bestand.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.05.2017 - 7 AZR 301/15
Ein schuldhafter Verstoß des Arbeitgebers gegen seine arbeitsvertragliche Verpflichtung, mit dem Arbeitnehmer für eine Zielperiode Ziele zu vereinbaren, an deren Erreichen eine Bonuszahlung geknüpft ist, löst jedenfalls nach Ablauf der Zielperiode nach § 280 I, III BGB i. V. m. § 283 S. 1 BGB grds. einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung aus.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.12.2020 – 8 AZR 149/20