Stefan Gild
Seit 1993 bin ich als Rechtsanwalt tätig. 1997 erwarb ich die Qualifikation zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und bin seit dem fast ausschließlich im Arbeitsrecht bundesweit tätig.
Im Individualarbeitsrecht vertrete ich Arbeitnehmer und Führungskräfte auf allen Gebieten des Arbeitsrechts.
Ich berate und vertrete Betriebsräte in allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts, insbesondere bei Betriebsänderungsmaßnahmen. Ich bin sowohl außergerichtlich und als Beisitzer in Einigungsstellenverfahren als auch in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren für Betriebsräte tätig.
Ich bin verheiratet und Vater zweier Söhne.