Umkleide- und Wegezeit als Arbeitszeit
Wenn der Arbeitgeber das Umkleiden im Betrieb anordnet, ist mit seiner Anordnung das Umkleiden und das Zurücklegen des Wegs von der Umkleide- zur Arbeitsstelle zur arbeitsvertraglichen Verpflichtung. Daher schuldet der Arbeitgeber Vergütung für die durch den Arbeitnehmer hierfür im Betrieb aufgewendete Zeit – so das LAG Nürnberg.
LAG Nürnberg (06.06.2023) Aktenzeichen 7 Sa 275/22
BAG: Gleicher Lohn ist keine Frage des Verhandlungsgeschicks
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Frauen Anspruch auf den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit wie ihre männlichen Kollegen haben. Es spielt keine Rolle, ob Männer einen besseren Lohn ausgehandelt haben.
BAG (16.02.2023), Aktenzeichen 8 AZR 450/21