Die ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) hat hohen Beweiswert. Der Arbeitgeber muss gute Gründe haben, warum er sie anzweifelt. Ein solcher Grund kann darin liegen, wenn die AU-Bescheinigung zeitlich genau die restliche Kündigungsfrist abdeckt - so nun das BAG.
BAG 08.09.2021, Aktenzeichen 5 AZR 149/21